19. Dezember 2025
Liebe Mitgliederverwalterinnen und -verwalter,
unten sende ich euch einen Überblick über die nächsten Termine und Fristen im Bereich Mitgliederverwaltung. An dieser Stelle möchte ich mich bei euch für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Schützenausweise:
Der BSSB produziert Ende Dezember die letzten Schützenausweise. Die nächsten Schützenausweise werden voraussichtlich Ende Januar ausgestellt.
Letzte Mitgliedernachmeldungen für das Betragsjahr 2025:
Die letzten Nachmeldungen für das Beitragsjahr 2025 sollten spätestens am 02.01.2026 übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2025 des BSSB erfasst werden können.
Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum in 2025 können nur bis zum 02.01.2026 erfasst und gemeldet werden. Danach wird das Eintrittsdatum automatisch auf 01.01.2026 abgeändert.
Meldung für 2026:
Eure Mitgliedermeldungen für 2026 sollten bis zum 25.01.2025 eingearbeitet sein.
Austritte zum 31.12.2025 können nur bis zum 15.01.2026 eingegeben werden, ab dem 16.01.2026 ist der Austritt erst wieder zum 31.12.2026 möglich.
Kosten für Schützenausweise:
Die Kosten für die Neuausstellung von Schützenausweisen bleiben bei 10,- €. Schützenausweise für Mitglieder in den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen bleiben weiterhin kostenfrei.
Beitragseinzug:
Die BSSB-Beiträge werden gauseitig zum 15.03.2026 eingezogen.
Änderungsanträge ab 2026:
Ab dem 01.01.2026 werden keine Papieranträge für Passänderungen mehr benötigt. Die elektronische Übermittlung des Vorgangs über ZMI ist ausreichend. Der BSSB kommt damit dem Wunsch nach, die Mitgliederverwaltung weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren.
Meldung von Mitgliedern allgemein:
Im ablaufenden Jahr kam es vermehrt zu Problemen bei der Bearbeitung von waffenrechtlichen Bedürfnisanträgen, da einige Mitgliedermeldungen nicht rechtzeitig ins ZMI eingegeben wurden und dadurch die gesetzlich erforderliche Mindestmitgliedschaft im Verband bei waffenrechtlichen Bedürfnisanträgen nicht nachgewiesen werden konnte. Bitte gebt eure Mitgliedermeldungen daher zeitnah im ZMI ein.
Kündigung und Austritte von Vereinen:
Sollte ein Verein seine Mitgliedschaft im BSSB kündigen, so muss die schriftliche Kündigung gemäß Satzung spätestens drei Monate vor Jahresende, somit zum 30.09. eines Jahres, beim BSSB eingehen, damit die Mitgliedschaft zum 31.12. eines Jahres endet.
Bei Vereinsauflösungen ist die Kündigung auch nach der o. g. Frist zum Jahresende möglich. In diesem Falle muss neben der Kündigung auch das Protokoll mit dem Beschluss der Vereinsauflösung vorgelegt werden.
Euch und Euren Familien wünsche ich noch eine schöne Adventszeit, ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Viele Grüße,
Bettina Bizzarro
-Mitgliederverwalterin-